Schnell mal Facebook checken, online ein Buch bestellen oder mit dem Liebsten quatschen? Was du am Arbeitsplatz lieber sein lassen solltest zeigen wir Dir in unseren zehn Business-Tipps für die richtige PC-Nutzung am Arbeitsplatz:

1Darf der PC am Arbeitsplatz auch mal für private Zwecke genutzt werden? In der Regel schon, sofern dies nicht ausdrücklich durch eine Betriebsvereinbarung verboten wird. Im Zweifelsfall solltest Du deinen Vorgesetzten oder ein Mitglied des Betriebsrates fragen. Immer aber gilt: Umfang und Qualität Ihrer Arbeit dürfen durch die private Nutzung nicht nennenswert eingeschränkt werden.

2 Und das Dienst-Handy für den kurzen Anruf zu Hause? Auch das wird von vielen Arbeitgebern geduldet, sofern es nachvollziehbare Gründe für die Anrufe gibt und diese nicht regelmäßig vorgenommen werden. Aber auch hier gilt: Lieber fragen, als eine Abmahnung riskieren. Und bitte private SMS- oder Chat-Sessions unbedingt vermeiden. Ihr Arbeitgeber muss nicht die Kosten für private Verabredungen per Smartphone tragen.

3Private E-Mails an Deinem Arbeitsplatz-PC schreibst und empfängst Du am besten nicht über den Account deiner Firma, sondern über dein privates E-Mail-Konto. So verhinderst Du auch, dass Administratoren „mal eben mitlesen“.

4 Das private Surfen im Internet sollte keinen Anlass für Ärger mit deinem Vorgesetzten geben, sofern Du es auf die Pausenzeiten beschränkst. Kostenpflichtige Internet-Inhalte und Downloads sind selbstverständlich tabu.

5 Einen witzigen Cartoon, den Du von deiner Freundin oder deinem Freund erhalten hast, würdest Du am liebsten sofort an deine Kollegen weiterleiten. Vorsicht! Prüfe zunächst, dass die Inhalte nicht anstößig sind, sonst könnte es zu schmerzhaften Konsequenzen kommen – bis hin zur Kündigung. Besser: Schmunzeln und gleich wieder löschen.

6 Ein privates PC-Spiel installieren oder Software vom USB-Stick auf den Arbeits-PC laden: Das solltest Du unbedingt unterlassen! Nimmt der PC Schaden oder wird auf diese Weise ein Virus ins Firmennetz geschleust, könnte man dich für den Schaden haftbar machen.

7 Das Firmen-Notebook „ausleihen“, um am Abend oder am Wochenende damit zu arbeiten: Das ist OK, sofern der Arbeitgeber seine explizite Zustimmung erteilt. Andernfalls bleibt es im Büro.

8 Daten sichern und Daten löschen: Frühe Entwürfe deiner Texte und Tabellen kannst Du bedenkenlos löschen. Sprich aber unbedingt mit deinem IT-Leiter darüber, wie Daten in deinem Unternehmen gesichert werden. Deine digitalen Arbeitserzeugnisse sind Eigentum deines Arbeitgebers und dürfen nicht ohne weiteres komplett entfernt werden.

9 Den eigenen PC am Arbeitsplatz einsetzen: Auch darauf reagieren viele Unternehmen allergisch – schon aus Sicherheitsgründen. Zudem ist der PC nicht versichert, wenn Du ihn ungefragt mitbringst. Wird das Gerät beschädigt oder gestohlen, musst Du den Verlust tragen.

10 Überwachung am Arbeitsplatz ist in der Regel verboten. In den wenigen Ausnahmefällen muss der Arbeitgeber zu den Überwachungsmaßnahmen informieren. Trotzdem solltest Du davon ausgehen, dass die Mitarbeiter deiner IT-Abteilung all deine E-Mails lesen können und auch sehen, welche Internetseiten Du gerade ansteuern. Allein dieses Wissen sollte deine private PC-Nutzung am Arbeitsplatz sinnvoll regulieren.

Vielen Dank an unseren Redakteur Oliver Ibelshäuser für die Zusammenstellung dieser Business-Tipps.

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