Vermögen innerhalb der Familie halten – ohne Risiken

Im Amtsdeutsch heißt es etwas sperrig „Vorweggenommene Erbfolge“: Gemeint ist die Schenkung, das Übertragen von großen Vermögenswerten –  in der Regel von Eltern auf die Kinder. Das kann für beide Seiten durchaus lukrativer sein als eine reguläre Erbschaft. So profitieren die Beschenkten bei sehr hohen Geldsummen von einer Steuerersparnis. Und die Eltern können verfügen, dass sie im Gegenzug Anspruch auf Pflegeleistungen bekommen oder Wohnrecht erhalten. Klingt nach einem Big Deal auf einfachem Weg, um das Vermögen weitgehend am Fiskus vorbei innerhalb der Familie zu halten (oder Freunden beziehungsweise einer Stiftung zukommen zu lassen). Tatsächlich ist der Weg aber voller juristischer Fallstricke.

Den eigenen Vorteil korrekt berechnen können

Damit Sie sich bei Ihren Schenkungsplänen nicht verheddern, hat das Autorenteam um Ludger Bornewasser, Hans-Oskar Jülicher, Bernhard F. Klinger und Andreas Wolff den kleinen Ratgeber „Schenken statt vererben“ veröffentlicht. Das Buch unter dem „Stern“-Label führt Sie sicher durch den Dschungel aus Vorschriften und Paragraphen. Juristisches Vorwissen benötigen Sie nicht. Alle Fachbegriffe werden ausführlich erläutert. Zudem helfen kleine Beispiele und Musterberechnungen, Ihren persönlichen Fall korrekt einzuschätzen. Gut sind die vielen Expertentipps, die sowohl die Spender als auch die Beschenkten vor teuren Fehlern schützen.

Roter Reiter- Fazit: Wer ein beträchtliches Vermögen von mehreren hunderttausend Euro vermachen will, sollte sich frühzeitig mit der Entscheidung „schenken oder vererben?“ auseinandersetzen. Das kleine Praxisbuch gibt auf alle wichtigen Fragen rasche Antworten und erspart vielleicht sogar den Gang zum Fachanwalt für Erbschaftsrecht.

Oliver Ibelshäuser, www.Managementbuch.de

Ludger Bornewasser, Hans-Oskar Jülicher, Bernhard F. Klinger, Andreas Wolff: „Schenken statt vererben“; Linde 2013

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